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   BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88   

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BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88 (https://dejure.org/1988,10409)
BVerwG, Entscheidung vom 29.04.1988 - 2 B 39.88 (https://dejure.org/1988,10409)
BVerwG, Entscheidung vom 29. April 1988 - 2 B 39.88 (https://dejure.org/1988,10409)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Auslegung von öffentlich-rechtlichen Willenserklärungen - Auslegung eines vom Dienstherrn vorformulierten Vertragstextes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82

    Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88
    Denn bei derartiger mehrfacher Begründung des Berufungsurteils ist die Revision nur dann zuzulassen, wenn in bezug auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. September 1979 - BVerwG 8 B 35/37.79 - und vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 42.79

    Höherer Auswärtiger Dienst - Auswahl von Bewerbern - Begründung eines

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88
    Hierzu ergibt sich indessen aus dem klaren Wortlaut der Regel des § 133 BGB, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für öffentlich-rechtliche Willenserklärungen gilt (vgl. z.B. BVerwGE 52, 193 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]; Urteile des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - und - BVerwG 2 C 42.79 - ), daß in jedem Falle der wirkliche Wille der Erklärenden zu erforschen und nicht am etwaigen buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 07.05.1981 - 2 C 5.79

    Auslegung von Verwaltungsvorschriften - Bewertung mündlicher Prüfungsleistungen

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88
    Hierzu ergibt sich indessen aus dem klaren Wortlaut der Regel des § 133 BGB, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für öffentlich-rechtliche Willenserklärungen gilt (vgl. z.B. BVerwGE 52, 193 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]; Urteile des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - und - BVerwG 2 C 42.79 - ), daß in jedem Falle der wirkliche Wille der Erklärenden zu erforschen und nicht am etwaigen buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
  • BVerwG, 24.03.1977 - 2 C 14.75

    Verwaltungsvorschrift - Rechtsnorm - Ausbildungsordnung - Prüfungsordnung -

    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88
    Hierzu ergibt sich indessen aus dem klaren Wortlaut der Regel des § 133 BGB, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch für öffentlich-rechtliche Willenserklärungen gilt (vgl. z.B. BVerwGE 52, 193 [BVerwG 24.03.1977 - II C 14/75]; Urteile des Senats vom 7. Mai 1981 - BVerwG 2 C 5.79 - und - BVerwG 2 C 42.79 - ), daß in jedem Falle der wirkliche Wille der Erklärenden zu erforschen und nicht am etwaigen buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften ist.
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 29.04.1988 - 2 B 39.88
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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